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Der Bezirksausschuss des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem hat in seiner Sitzung am 24.05.2007 einstimmig beschlossen, den Entwurfsvorschlag der CSU-Fraktion inhaltlich zu übernehmen (Schreiben vom 29.05.2007 mit Beilage - s. Anlage 34f).

Diese Stellungnahme wird vom Planungsreferat wie folgt gewürdigt:             ~~

Der Forderung des Bezirksausschusses 15, das Ergebnis der Planfeststellung für die 2. S-Bahn-Stammstrecke abzuwarten, kann entsprochen werden. Der Bezirksausschuss 15 behauptet, dass die Beschlussvorlage immer noch Grundaussagen enthalte, die „gravierend falsch" seien, insbesondere zur Leistungsfähigkeit der bestehenden Stammstrecke. Hierzu ist festzustellen, dass nach den Aussagen der zuständigen Stellen (DB AG, BEG, MW) die Kapazität der bestehenden Stammstrecke mit 30 Zügen pro Stunde und Richtung in der Hauptverkehrszeit ausgeschöpft ist. Aber selbst wenn eine weitere Steigerung der Leistungsfähigkeit theoretisch möglich wäre, müsste eine

 

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damit verbundene Verschlechterung der Betriebsqualität verkehrlich abgelehnt werden. Bezüglich des vom Bezirksausschuss 15 aufgeworfenen betrieblichen Fragenkomplexes zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der bestehenden S-Bahn-Stammstrecke wird sich das Planungsreferat jedoch an die zuständige DB AG und den Freistaat Bayern bzw. die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) wenden. Dies gilt auch für die vom Bezirksausschuss gestellten Fragen nach den weiteren Ausbaumaßnahmen auf den S-Bahn-Außenstrecken und die Bewertung der v.g. Konzeptstudie zu einem 2-gleisigen Südring.

Hinsichtlich der angesprochenen Planungen zur U5 nach Pasing ist zu sagen, dass die Verlängerung der U5-West über den derzeitigen Endpunkt Laim hinaus bis zum Pasinger Bahnhof nach wie vor Bestandteil des Nahverkehrsplanes der Landeshauptstadt München ist. Auch im Handlungskonzept zum neuen Verkehrsentwicklungsplan ist diese Maßnahme als geplante Netzergänzung enthalten (Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 15.03.2006). Entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 11.01.2006 ist das Planungsreferat nach wie vor beauftragt, „die Trasse von baulichen Anlagen freizuhalten, um die spätere Erstellung der U-Bahnbau-werke zu sichern. Für Anträge auf Planfeststellung und Finanzierung wird unter Berücksichtigung des von Stadtrat mit Finanzierungsbeschluss festgelegten Zeitrahmens rechtzeitig vom Baureferat ein gesonderten Stadtratsbeschluss herbeigeführt." Die Möglichkeit einer Verlängerung der U5-West über den Pasinger Bahnhof hinaus nach Freiham wird -wie bei allen U-Bahn-Endpunkten - bautechnisch offen gehalten. 

Der Stellungnahme des Bezirksausschusses 15 kann daher nur nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden.