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4.29 Antrag Nr. 02-08 / B 01225 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15
Trudering-Riem vom 18.05.2006     
(Anlage 12)

- Mischbetriebs-Altemative zum 2ten S-Bahntunnel untersuchen -

Der Bezirksausschuss 15 hat vom Planungsreferat mit Schreiben vom 11.07.2006 Zwi­schennachricht zu diesem Antrag erhalten.

Der Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft hat sich bereits am 01.04.2003 mit einem inhalt­lich sehr ähnlichen Vorschlag befasst („Bimodale U-Bahn auf S-Bahn-Gleisen" - Verknüp­fung des U4/U5 Tunnels im Westen und Osten mit der S-Bahn). Demnach hat sich der Stadtrat gegen die Weiterverfolgung der betrieblichen Verknüpfung von U- und S-Bahn ausgesprochen. Wesentliche Gründe dabei waren u.a.:

Verlängerung der Fahrzeit:

Wegen des dichteren Haltestellenabstands ist die Fahrzeit der U-Bahn zwischen Pasing und Hauptbahnhof länger als die der S-Bahn. Zumindest für einen Teil der S-Bahn-Fahrgäste würde sich die Fahrzeit dadurch verlängern, es sei denn sie steigen in Pasing um. Dies kann jedoch nicht beabsichtigt sein.

Geringere Streckenkapazität im Vergleich zur 2. S-Bahn-Stammstrecke: Für die Beurteilung der Kapazitätsgrenze ist maßgeblich auf den Bereich Hauptbahnhof-Odeonsplatz abzustellen, in dem die U-Bahn im Berufsverkehr gut ausgelastet ist und be­reits im 2 1/4-Minuten-Takt verkehrt. Die Überlagerung mit einer oder mehreren S-Bahn-Linien würde in diesem Bereich zu einer Überlastung führen, auch wenn der U-Bahn-Takt dafür ausgedünnt würde. Eine im Gegenzug nennenswerte Entlastung der S-Bahn-Stammstrecke würde sich dennoch nicht ergeben.

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Problem des Mischbetriebs:

Ein Mischbetrieb mit den vorhandenen U- und S-Bahnfahrzeugen auf der gleichen Stre­cke ist auf Grund der unterschiedlichen Fahrzeuglängen und -breiten, Einstiegshöhen, Höchstgeschwindigkeit und Stromversorgung baulich, technisch und betrieblich nicht oder nur mit großem finanziellen Aufwand möglich. Dies würde voraussichtlich die Neuentwick­lung und Beschaffung entsprechender Fahrzeuge erfordern.

Hinzu kommen erforderliche Gleisbauten an den Bahnhöfen Pasing und Ostbahnhof, eventuell ein zusätzlicher Betriebshof und Anpassungsmaßnahmen an allen betroffenen Bahnhöfen und ggf. im U-Bahn-Tunnel.

An dieser generellen Einschätzung hat sich bislang nichts geändert. Dem Antrag B 01225 vom 18.05.2006 kann somit nicht entsprochen werden.

Auf die Ausführungen unter Ziffer 4.38 zu einem neuerlichen Antrag des Bezirksaus­schusses 15 in dieser Angelegenheit wird hingewiesen.

 

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