Referat für Stadtplanung und Bauordnung

2. S-Bahn-Stammstrecke München;
Planfeststellung nach § 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)

Beschlussvorlage für den Stadtrat am 27.6.2007 und 23.1.2008

 

 

Wenn Sie den objektiven Sachverhalt wissen wollen, dann klicken Sie auf die gelb unterlegten Texte

 


Vortrag der Referentin

 

Der immer wieder als Alternative zur 2. S-Bahn-Stammstrecke ins Spiel gebrachte „City-Tunnel“ erscheint nach Auffassung des Planungsreferates als Problemlösung nicht geeignet; ein evtl. Tunnel Hauptbahnhof - Ostbahnhof (Projekt „München 21“) zur Durchbindung von Fern- und Regionalverkehr muss aus Sicht einer vorausschauenden Stadtentwicklungsplanung und im Sinne einer für die Gesamtstadt bedeutsamen Zukunftsvorsorge offengehalten werden.

 


Die Mitnutzung des M 21 Fern- und Regionalverkehrstunnels war Gegenstand der Ergänzungsuntersuchung S-Bahn aus dem Jahre 2000. Die damalige Empfehlung lautete, die Planung nicht mehr weiterzuverfolgen, da die M 21-Anlagen bereits durch den Regional- und Fernverkehr ausgelastet wären. Die Mitnutzung des M 21-Tunnels wäre nur mit einer Linie im 20-Minuten-Takt und einem weiteren Zug/h in „befriedigender Betriebsqualität“ möglich. Im Störungsfall könnte der Tunnel lediglich von 4 weiteren Zügen/h bei ausreichender Betriebsqualität befahren werden. Mit der alleinigen Nutzung des M 21-Tunnels durch die S-Bahn würde somit die Option der Schaffung eines Durchgangsbahnhofes für den Fern- und Regionalverkehr in der Münchner Innenstadt endgültig aufgegeben. Darüber hinaus wären bei einer vertieften Planung die durch die M 21-Trassierung zu erwartenden erheblichen bautechnischen Eingriffe in den Bestand zu lösen (u. a.: Durchfahrung des U1/U2-Bauwerks am Hauptbahnhof im 2. und 3. UG; Abbruch am 2. UG Mathäser).

 


 

 

4.41 Antrag Nr. 02-08 / A 03640 der ÖDP vom 12.04.2007                     (Anlage 33)
        - Stadt plant City-Tunnel/München 21 statt zweitem S-Bahn-Tunnel -
 

Die Vollversammlung des Stadtrats hat sich am 03.07.2002 im Rahmen des „Projektes München 21“ bereits grundsätzlich mit dieser Thematik befasst:

Im Projekt München 21 wurde der Umbau des Hauptbahnhofs von einem End- in einen unterirdischen Durchgangsbahnhof untersucht. Im Rahmen der damaligen Machbarkeitsstudie standen für die Tunnellösung verschiedene Realisierungsalternativen zur Untersuchung an. Mit der Alternative A (Maximalvariante) sollte der gesamte Fern- und Regionalverkehr unterirdisch vom Haupt- zum Ostbahnhof geführt werden, mit einem Regionalzughalt am Sendlinger Tor. Zur Betriebsabwicklung war hierfür ein 4-gleisiger Eisenbahntunnel vorgesehen.

Im Zuge der Arbeiten zu München 21 wurde 1999 vom Freistaat Bayern eine S-Bahn-Ergänzungsuntersuchung beauftragt, um die Möglichkeiten zur Entlastung der S-Bahn-Stammstrecke im Zusammenhang mit der Alternative A zu klären. Diese Untersuchung war keine Alternative zum Projekt München 21 sondern ein ergänzender Baustein.

Im Gesamtergebnisbericht zur Ergänzungsuntersuchung S-Bahn aus dem Jahre 2000 heißt es hierzu, dass „im Regelbetrieb die Anlagen von München 21 Alternative A zusätzlich von einer S-Bahn-Linie im 20-Minuten-Takt sowie einem weiteren S-Bahn-Zug mitbenutzt werden können, allerdings müssen einige Züge des Regionalverkehrs aus Ihrer Taktlage bis hin zur Überholung verschoben werden.“ Darüber hinaus muss eine aufwändige Verknüpfung zwischen der S-Bahn-Stammstrecke und den Anlagen von München 21 z.B. östlich von Laim erfolgen.

Am Ostbahnhof war festzuhalten, dass die große Anzahl von Zügen nur in einer nicht befriedigenden Betriebsqualität abgewickelt werden können. Eine entsprechende Erweiterung des S-Bahn Bereichs würde zudem eine komplette Umplanung des Projektes München 21 bedingen.

Zur Aufnahme des zusätzlichen S-Bahn-Verkehrs bei Einführung des 10-Minuten-Taktes auf allen S-Bahn-Linien und der Entlastung der Stammstrecke im Störfall muss das S-Bahn-System aber erheblich mehr S-Bahn-Linien aufnehmen.

Die laufenden Planungen zu einem 2. S-Bahn-Stammstreckentunnel sind deshalb von den Planungen des DB-Projektes München 21 und von einem Störfall z.B. im Regional- oder Fernverkehr weitgehend unabhängig. Der 2. S-Bahn-Stammstreckentunnel kann darüber hinaus auch erheblich mehr S-Bahn-Linien aufnehmen.

Eine Mitnutzung der Anlagen von München 21 durch die S-Bahn konnte somit seinerzeit nicht empfohlen werden. Aus Sicht des Planungsreferats und des MVV trifft diese Einschätzung nach wie vor zu. Dies ist unabhängig davon zu sehen, ob der S-Bahn- und Regionalzugverkehr in einem gemeinsamen 4-gleisigen Tunnel (Variante A München 21) oder – wie beantragt – in einem parallel zu einem zweigleisigem Fernverkehrstunnel verlaufenden weiteren zweigleisigen Tunnel geführt wird.

Dem Antrag A 03640 kann aus den dargelegten Gründen nicht entsprochen werden. [zurück]